23. Mai 2022
Der Landkreis Barnim unterstützt Privatpersonen, die ukrainischen Geflüchteten einen Unterkunftsplatz zur Verfügung stellen. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf pauschale Kostenerstattung stellen.
Geflüchteten aus der Ukraine, die in der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim registriert wurden (Erfassung Schutzgesuch) und somit einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besitzen, gewährt der Landkreis eine pauschale Kostenerstattung für die Unterbringung in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten. Der Betrag kann bis zum 28. Februar 2022 rückwirkend gewährt werden, wenn die Registrierung und Zuweisung erfolgt sind.
Hinweis: Der Anspruch nach dem AsylbLG ist derzeit bis zum 31. Mai 2022 befristet, da seitens des Gesetzgebers ein Rechtskreiswechsel zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehen ist und dann das Jobcenter zuständig wird.
Bei Fragen zur Kostenerstattung stehen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 03334 214-1300 zur Verfügung.
Robert Bachmann
Pressesprecher